Mietkauf
Der bequeme Weg zum Eigentum und das bei gleich bleibenden monatlichen Mietraten.
Entsprechend der steuerrechtlichen Vorschriften schreiben Sie das Mietobjekt ab.
Die MWSt. auf alle Raten haben Sie mit Laufzeitbeginn als Vorsteuer bereits abgesetzt.
Von Anfang an sind Sie wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjektes und können Investitionszulagen oder andere Fördermaßnahmen beantragen.
Mit Zahlung der letzten Rate sind Sie auch zivilrechtlicher Eigentümer.